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Innovation made by ISO-TEC kann gefördert werden
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Innovation ist alles, was ein Unternehmen weiterbringt: Produkte, Dienstleistungen, Strategien, Prozesse, Kooperationen und die passenden Technologien.
ISO-TEC ist auf die Entwicklung neuartiger Werkstoffe und Oberflächen, die z.B. verschleißfester, korrosionsbeständiger. Leichter und hitzebeständiger sind, spezialisiert. Mit unserem Know-how sind wir Partner bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte und deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Dass unsere Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell mit Innovationsgutscheinen gefördert wird, spielt unseren Kunden in die Karten.
Wer kann Innovationsgutscheine beantragen?
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
- Hauptsitz in Baden-Württemberg
- maximale Unternehmensgröße bis zu 100 Beschäftigten
- Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von höchsten 20 Millionen Euro.
Die Innovationsgutscheine können online beantragt werden.
Selbstverständlich unterstützt Sie ISO-TEC bei der Antragstellung mit den relevanten technischen Informationen und Formulierungen.
Folgende Innovationsgutscheine gibt es.
Innovationsgutschein A im Wert von 2.500 Euro
- für wissensbasierte Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts
- für innovative Dienstleistungen oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik
Innovationsgutschein B im Wert von 5.000 Euro
- für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit
Innovationsgutschein A und Innovationsgutschein B sind kombinierbar.
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg